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Einreise

Zoll, Gemeindeverwaltung und ein Girokonto

Die Informationen auf dieser Seite spiegeln wider wie meine Einreise im Februar 2009 verlaufen ist bzw. was mir von den entsprechenden Stellen abverlangt wurde. Anforderungen können sich geändert haben, daher auf den offiziellen Seiten aktuelle Informationen einholen und sich nicht auf die von mir geschriebenen Angaben 100%ig verlassen.

Zoll

Der Grenzübertritt

Die Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union. Daher sind Waren zu verzollen welche man von den umliegenden EU-Ländern in die Schweiz einführt.

Umzugsgut welches älter als 6 Monate ist, muss nicht versteuert werden. Jedoch muss alles angegeben sein (siehe diesbezüglich »Warenverzeichnis« bei den Vorbereitungen).

Umzugsgut

Umzugsgut anmelden

Umzugsgut wie auch alles andere was man so mit sich in die Schweiz einführt ist beim Zoll anzumelden. Während der deutsche Zoll nur grobe Angaben verlangt, in meinem Falle in etwa das Gewicht der geladenen Güter, verlangt der schweizer Zoll eine vollständige Aufstellung.

Das sogenannte »Warenverzeichnis« umfasste bei mir knapp 2,5 Seiten und war wie folgt aufgebaut: Tabellarische Form, links immer der Pappkarton bzw. die Alukiste mit Beschriftung, rechts der Inhalt.

Unter Vorbereitungen beschreibe ich das Warenverzeichnis noch genauer, einfach dort nachschauen.

Das Warenverzeichnis wurde vom Zollbeamten durchgegangen, eine Überprüfung am Fahrzeug hat bei mir nicht stattgefunden. Die Abwicklung am Zoll (Deutschland wie auch Schweiz) hat insgesamt etwa 30 Minuten gedauert.

Lebensmittel

Vorsicht: Lebensmittel können teuer werden!

Während man Umzugsgut (älter als 6 Monate und in Benutzung) recht einfach einführen kann, muss man beim Einführen von einigen Waren sehr genau aufpassen. Insbesondere bei Lebensmitteln.

Auf den Seiten der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV sind viele Informationen zu finden, leider manchmal auch widersprüchlich.

Während man im Februar 2009 bei Gemüse und Obst (außer Orangen) je Sorte 20 kg einführen konnte (darüber hinaus pro kg SFr. 3,70 Zollansatz) waren Milchprodukte deutlich schärfer eingestuft:

5 Liter Milch pro Person sind zulässig, jeder weitere Liter darüber hinaus hatte einen Zollansatz von SFr. 3,00. Bei Butter und Rahm sieht es noch härter aus:

1 kg bzw. Liter Butter/Rahm pro Person (insgesamt) und jedes weitere Kilogramm SFr. 16!

Wer Lebensmittel mit einführt (oder nach dem Umzug irgendwann aus Deutschland mitbringen will) sollte daher unbedingt beachten wie hoch die Freimengen sind.

Generell galt im Februar 2009: Die Wertfreigrenze war auf SFr. 300 festgelegt, wer Lebensmittel für mehr als SFr. 300 mit sich führt muss diese ebenfalls verzollen.

Bargeld

Devisen in die Schweiz einführen

Die Höchstgrenze an Devisen (Bargeld) lag im Februar 2009 bei SFr. 10.000. Wer mehr einführt und dies nicht angibt muss damit rechnen eine empfindliche Strafe zahlen zu müssen.

Nun gut, welcher Student hat mal kurz SFr. 10.000 so mit sich? Vermutlich die wenigsten. Alternativ lässt sich auch auf anderem, legalen Wege Geld in die Schweiz schaffen, beispielsweise mit einer kostenlosen Kreditkarte welche das gebührenfreie Abheben von SFr. an Bankautomaten in der Schweiz von einem deutschen Bankkonto ermöglicht. Siehe hierzu die entsprechende Passage bei den Vorbereitungen.

Girokonto in der Schweiz

Konto in der Schweiz eröffnen

Für Studenten gibt es oftmals besondere Konditionen. So entfallen Kontoführungsgebühren und die Anmeldegebühr für eine Maestro-Karte. Die Kartenausstellung selbst wird weiterhin SFr. 20 kosten.

Manchmal gibt es auch noch besondere Kreditkartenbundles. Da diese aber in der Regel auch Jahresgebühren mit sich bringen und längere Laufzeiten haben, sollte man sich überlegen ob man nicht in Deutschland ein Konto mit Visa-Karte als Kreditkarte eröffnet.

Die Vergünstigungen für Studenten haben in der Regel mit dem 30. Lebensjahr ein Ende. Da ich über 30 beim Umzug in die Schweiz zwecks Praxissemester umgezogen bin, habe ich ganz regulär die monatlichen Kosten bezahlen müssen.

Kontoeröffnungen sind in der Regel nicht direkt mit Kosten verbunden, jedoch kostet eine Maestro-Karte (oftmals auch als »EC-Karte« bezeichnet) SFr. 20, hinzu kommen weitere SFr. 20 für die Bearbeitung des Kartenherausgebers (nicht der Bank selbst).

Die Kontoführungsgebühren unterscheiden sich nur geringfügig, daher kann man eigentlich jede beliebige Bank wählen. Ich habe mich zuvor über das Internet informiert und schließlich eine Bank gewählt, welche mir das kostenfreie Abheben von Bargeld auch an Automaten von anderen Instituten zugesichert hat. Obendrein konnte ich mit meiner Maestro-Karte an den instituseigenen Banken auch in Euro abheben (zum Verkaufskurs). Dies war für Einkäufe in Deutschland sehr von Vorteil. Bei anderen Banken muss ein fester Betrag (zwischen SFr. 1 und 2,50) pro Umtausch bzw. Abheben am Automaten gezahlt werden.

Für den eigentlichen Vorgang der Kontoeröffnung hat mir mein deutscher Personalausweis genügt. Es wurde die von mir genannte Anschrift in der Schweiz eingetragen (kein Nachweis notwendig). Nach etwa zwei Wochen hatte ich nach und nach meine Maestro-Karte, die Geheimnummern sowie die Unterlagen für das Onlinebanking erhalten.

Kraftfahrzeug

Mit dem eigenen Auto in die Schweiz

Wer mit dem eigenen KFZ in die Schweiz einreist muss es beim Zoll angeben. Wenn es bereits länger als 6 Monate in Besitz und Gebrauch ist, gilt es als Umzugsgut und muss nicht verzollt werden.

Ist man nur befristet in der Schweiz, kann man das Fahrzeug ebenfalls unverzollt bewegen. Jedoch benötigt man eine für das Fahrzeug ausgestellte »Bewilligung ein unverzolltes Fahrzeug zu verwenden«.

Diese Bewilligung wird direkt vom Zollamt der Schweiz ausgestellt und beinhaltet alle wichtigen Daten zum Fahrzeug (Fahrgestellnummer, deutsches KFZ-Kennzeichen, etc.).

Diese Bewilligung ist stets im Fahrzeug bereitzuhalten, ansonsten könnte bei einer Kontrolle eine Strafe fällig werden, im schlimmsten Fall kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden.